Dachzelt unterwegs

Unsere Leistungen zur Kraftfahrtversicherung inkl. Dachzelt

 

  • 5 % Wechselbonus (aus dem aktuellen Beitrag der bestehenden Versicherung)
  • Das Dachzelt ist bis 5000.-€ beitragsfrei in der Voll,- und Teilkasko mitversichert
  • 3 Jahre Preisstabilität (auch bei Schäden)
  • Keine Kilometerbechränkung
  • Keine Werkstattbindung 
  • *Freier Fahrerkreis (inkl. begleitendes Fahren ab 17) 

*Erläuterung zu freier Fahrerkreis für Fahranfänger:

Hier haben wir einen riesigen Nutzen da es keinen eingeschränkten Fahrerkreis gibt. Diese Regelung spart im besten Fall hunderte von Euros.

In der Regel ist das begleitende Fahren bis zum 18. Lebensjahr bei den meisten Versicherern beitragsfrei dabei. Richtig teuer wird es aber ab dem 18. bis 23/25 Lebensjahr.

In diesem Zeitraum wird ein Zuschlag zwischen 15% bis 30% auf den gesamten Beitrag (Haftpflicht + Kasko) erhoben und das kann richtig teuer werden.

Lösung: Das Auto wird vorher bei der Wefox versichert (wichtig ist das die Kündigungsfristen 1 Monat vor Ablauf eingehalten werden). 

Somit sichert man sich die 5% Wechselbonus und der Zuschlag für den Fahranfänger entfällt da wir keinen eingeschränkten Fahrerkreis haben.

Annahmerichtlinien

  • Der Versicherungsnehmer ist zwischen 20 und 70 Jahre alt ist (diese Regelung gilt nur für den Versicherungsnehmer, nicht für den Fahrer. Wichtig!!)
  • Die aktuelle Kfz-Versicherung des Fahrzeugs nicht durch den Vorversicherer gekündigt worden ist.
  • Der Vorvertrag bei einem anderen Versicherer mindestens sechs aufeinander folgende Monate ohne Unterbrechung bestand.
  • Der Versicherungsnehmer seit mindestens 24 Monaten keinen regulierten Kraftfahrt Haftpflicht Schaden hatte.
  • Es sich bei dem zu versichernden Fahrzeug um einen PKW mit amtlichem Kennzeichen, ohne besonderen Verwendungszweck handelt.

Im Schadensfall erfolgt die Entschädigung zum Wiederbeschaffungswert.

Schäden durch das Dachzelt: Das Dachzelt ist Ladung und da die Ladungssicherung deinen Pflichten beim Führen eine KFZ unterliegt (StVO), greift da die Kfz-Haftpflicht. In den AKB heißt es: Wir stellen den Versicherungsnehmer von Schadenersatzansprüchen frei, wenn durch den Gebrauch des Fahrzeugs, Personen verletzt oder getötet werden, Sachen beschädigt oder zerstört werden, die weder mit einem Personen noch mit einem Sachschaden mittelbar oder unmittelbar zusammenhängen (reine Vermögensschäden) und deswegen gegen den Versicherungsnehmer oder uns Schadenersatzansprüche aufgrund von Haftpflichtbestimmungen des BGB oder des Straßenverkehrsgesetzes oder aufgrund anderer gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen des Privatrechts gelten gemacht werden.

Also Schäden werden ersetzt, da Kausalität durch den Betrieb des Fahrzeugs gegeben ist.